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BVerwG Beschluss v. - 1 WDS-VR 6/16

Gesetze: § 3 Abs 1 SG, § 17 Abs 6 WBO, § 48 Abs 1 S 1 VwVfG

Förderungsverbot während eines gerichtlichen Disziplinarverfahrens

Leitsatz

Es ist rechtlich nicht zu beanstanden, dass Soldaten während eines gerichtlichen Disziplinarverfahrens oder eines strafrechtlichen Ermittlungs- oder Gerichtsverfahrens außer in Härtefällen grundsätzlich nicht gefördert werden.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BVerwG:2016:261016B1WDSVR6.16.0

Fundstelle(n):
DAAAF-88263

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