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LSG Bayern Urteil v. - L 7 R 718/14

Leitsatz

Leitsatz:

1. Berufungen an Statusfeststellungsklagen können auch bei Nichterreichen der Berufungssumme statthaft sein.

2. Werktätige im Mobilfunkbereich sind regelmäßig abhängig beschäftigt.

3. Wer durch Berufungsrücknahme aus dem laufenden Berufungsverfahren ausscheidet, ist nicht anschließend zum Berufungsverfahren beigeladen.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
ZAAAF-88286

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