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BAG Urteil v. - 4 AZR 91/14

Gesetze: § 12 TV-L, § 13 TV-L, Anl A Teil 2 Ziff 10.5 TV-L

Eingruppierung einer als Arbeitstherapeutin tätigen Arbeitserzieherin - Ergotherapeut

Tatbestand

Die Parteien streiten über die zutreffende Eingruppierung der Klägerin und über Vergütungsdifferenzansprüche für den Zeitraum 1. April 2012 bis 30. Juni 2013 in Höhe von insgesamt 2.243,72 Euro brutto.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BAG:2016:060716.U.4AZR91.14.0

Fundstelle(n):
UAAAF-88817

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