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BAG Beschluss v. - 7 ABR 14/15

Gesetze: § 23 Abs 1 BetrVG

Betriebsratsmitglied - Ausschluss aus dem Betriebsrat

Leitsatz

Ein Betriebsratsmitglied kann nach der Neuwahl des Betriebsrats nicht wegen einer in der abgelaufenen Amtszeit begangenen groben Verletzung betriebsverfassungsrechtlicher Pflichten nach § 23 Abs. 1 BetrVG aus dem neu gewählten Betriebsrat ausgeschlossen werden.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu


ECLI Nummer:
ECLI:DE:BAG:2016:270716.B.7ABR14.15.0

Fundstelle(n):
BB 2017 S. 510 Nr. 9
BB 2017 S. 52 Nr. 1
DB 2016 S. 7 Nr. 51
NJW 2017 S. 10 Nr. 4
OAAAF-88819

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