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BAG Beschluss v. - 1 ABR 22/14

Gesetze: § 99 Abs 1 BetrVG, § 99 Abs 2 BetrVG, § 77 Abs 2 S 1 BetrVG, § 77 Abs 2 S 2 BetrVG, § 99 Abs 3 S 1 BetrVG, § 99 Abs 3 S 2 BetrVG

Erweiterung der Mitbestimmung bei Versetzungen

Leitsatz

1. Die Betriebsparteien können durch eine freiwillige Betriebsvereinbarung vereinbaren, dass das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei einer Versetzung iSd. § 99 Abs. 1 BetrVG nicht auf die gesetzlichen Zustimmungsverweigerungsgründe des § 99 Abs. 2 BetrVG beschränkt ist.

2. Die Betriebsparteien sind nicht befugt, den Betriebsrat von seiner gesetzlichen Verpflichtung zur Nennung konkreter Zustimmungsverweigerungsgründe freizustellen.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BAG:2016:230816.B.1ABR22.14.0

Fundstelle(n):
BB 2017 S. 51 Nr. 1
BB 2017 S. 58 Nr. 1
DB 2016 S. 7 Nr. 51
NJW 2017 S. 12 Nr. 5
FAAAF-88822

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