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BGH Urteil v. - I ZR 259/14

Gesetze: § 53 Abs 1 UrhG vom , § 53 Abs 2 UrhG vom , § 54 Abs 1 UrhG vom , § 54d UrhG vom , § 54g Abs 1 UrhG vom , Art 5 Abs 2 Buchst b EGRL 29/2001, Art 5 Abs 3 EGRL 29/2001

Urheberschutz: Vergütungspflicht für sog. "Musik-Handys" nach altem Recht

Tatbestand

Die Klägerin ist ein Zusammenschluss deutscher Verwertungsgesellschaften, der ihre Gesellschafter das Inkasso der von ihnen wahrgenommenen Ansprüche der Urheber und Leistungsschutzberechtigten auf Zahlung einer Gerätevergütung übertragen haben. Die Beklagte importiert Mobiltelefone.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2016:210716UIZR259.14.0

Fundstelle(n):
WAAAF-88838

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