Gesetze: § 20 GVG, Art 27 Abs 2 StImmÜbk, Art 5 Nr 3 VollstrZustÜbk 2007
Verletzung von Persönlichkeitsrechten in der Berichterstattung auf der Internetseite einer ausländischen Rundfunkanstalt: Verfahrenshindernis der Staatenimmunität; internationale Zuständigkeit für eine auf die Bundesrepublik Deutschland beschränkte Unterlassungsklage
Leitsatz
1. Die Berichterstattung einer mit einem öffentlich-rechtlichen Rundfunkauftrag ihres Staates beliehenen ausländischen Rundfunkanstalt erfolgt im Verhältnis zu dem von dieser Berichterstattung in seinem Persönlichkeitsrecht betroffenen Bürger nicht iure imperii im Sinne von Art. 27 Abs. 2 des Europäischen Übereinkommens über Staatenimmunität vom .
2. Die deutschen Gerichte sind nach Art. 5 Nr. 3 des Übereinkommens über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen vom (Lugano-Übereinkommen, LugÜ II) international zuständig für eine auf das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland beschränkte Unterlassungsklage wegen Verletzung von Persönlichkeitsrechten gegen die Berichterstattung auf der Internetseite einer ausländischen Rundfunkanstalt (Anschluss Senat, Urteil vom , VI ZR 217/08, AfP 2012, 372 Rn. 17).
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BGH:2016:251016UVIZR678.15.0
Fundstelle(n): NJW 2017 S. 827 Nr. 11 RIW 2017 S. 140 Nr. 3 OAAAF-88858