Entziehung des Wohnungseigentums: Pflicht des Erstehers der Eigentumswohnung zur Beendigung der Nutzung durch den früheren Wohnungseigentümer
Leitsatz
Der Ersteher einer Eigentumswohnung verletzt die Pflicht nach § 14 Nr. 1 WEG, wenn er die Nutzung durch den früheren Wohnungseigentümer, dem das Wohnungseigentum nach § 18 Abs. 2 Nr. 1 WEG entzogen worden ist, nicht beendet, sondern ihm den Besitz an dem Sondereigentum weiter überlässt; die anderen Wohnungseigentümer können verlangen, dass er dem früheren Wohnungseigentümer den Besitz entzieht.
Tatbestand
ECLI Nummer: ECLI:DE:BGH:2016:181116UVZR221.15.0
Fundstelle(n): NJW 2017 S. 8 Nr. 1 NJW-RR 2017 S. 260 Nr. 5 WM 2017 S. 1075 Nr. 22 ZAAAF-88889