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BGH Urteil v. - V ZR 221/15

Gesetze: § 14 Nr 1 WoEigG, § 15 Abs 3 WoEigG, § 18 Abs 1 WoEigG, § 18 Abs 2 Nr 1 WoEigG, § 93 ZVG

Entziehung des Wohnungseigentums: Pflicht des Erstehers der Eigentumswohnung zur Beendigung der Nutzung durch den früheren Wohnungseigentümer

Leitsatz

Der Ersteher einer Eigentumswohnung verletzt die Pflicht nach § 14 Nr. 1 WEG, wenn er die Nutzung durch den früheren Wohnungseigentümer, dem das Wohnungseigentum nach § 18 Abs. 2 Nr. 1 WEG entzogen worden ist, nicht beendet, sondern ihm den Besitz an dem Sondereigentum weiter überlässt; die anderen Wohnungseigentümer können verlangen, dass er dem früheren Wohnungseigentümer den Besitz entzieht.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2016:181116UVZR221.15.0

Fundstelle(n):
NJW 2017 S. 8 Nr. 1
NJW-RR 2017 S. 260 Nr. 5
WM 2017 S. 1075 Nr. 22
ZAAAF-88889

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