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BVerfG Urteil v. - 1 BvR 871/13, 1 BvR 1833/13

Gesetze: Art 2 Abs 1 GG, Art 3 Abs 1 GG, Art 6 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG

Stattgebender Kammerbeschluss: Zu den Grenzen richterlicher Rechtsfortbildung und verfassungskonformer Auslegung im Steuerrecht - Verletzung des Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG (allgemeine Handlungsfreiheit) durch unzulässige einengende Auslegung eines steuerrechtlichen Ausnahmetatbestands - Art 6 Abs 1 GG erlaubt die Besserstellung Verheirateter bzgl der Erhebung einer Zweitwohnungsteuer - hier: Beschränkung der Ausnahme von der Steuerpflicht auf überwiegende Nutzung der Wohnung als unzulässige richterliche Rechtsfortbildung

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BVerfG:2016:rk20161031.1bvr087113

Fundstelle(n):
BFH/NV 2017 S. 255 Nr. 2
NJW 2017 S. 1378 Nr. 19
ZAAAF-88905

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