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LSG Hessen Urteil v. - L 5 EG 3/15

Zwischen den Beteiligten ist die Höhe des für die Zeit vom 1. bis 31. März 2014 und 1. bis 31. Juli 2014 zu zahlenden Elterngeldes nach den Vorschriften des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) streitig. Dabei ist insbesondere streitig, welche Steuerklasse im Rahmen der Ermittlung des Einkommens vor der Geburt des Kindes zu berücksichtigen ist.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
XAAAF-89010

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