Anforderung an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde bei kumulativer Begründung des FG; kein Recht auf Akteneinsicht in die dem Gericht nicht vorgelegte Akten
Leitsatz
1. Die Revision kann nur zugelassen werden, wenn mit der Nichtzulassungsbeschwerde für jeden selbstständigen Begründungsstrang des FG ein Zulassungsgrund i.S. des § 115 Abs. 2 FGO schlüssig dargelegt wird und vorliegt.
2. Dies gilt auch dann, wenn das FG die Klage als unzulässig angesehen, hilfsweise aus materiell-rechtlichen Gründen die Begründetheit verneint und den Urteilstenor entsprechend gefasst hat.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BFH:2016:U.300916.XB27.16.0
Fundstelle(n): BFH/NV 2017 S. 162 Nr. 2 RAAAF-89038