Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH Beschluss v. - V R 29/15

Gesetze: UStG § 15 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3; UStG § 17 Abs. 2 Nr. 2 und Abs. 1 Satz 2; MwStSystRL Art. 65, 167, 185, 186;

EuGH-Vorlage zum Vorsteuerabzug und zur Berichtigung bei Anzahlungen

Leitsatz

1. Sind die Anforderungen an die Sicherheit einer Leistungserbringung als Voraussetzung für den Vorsteuerabzug aus einer Anzahlung i.S. des EuGH-Urteils „Firin“ C-107/13 rein objektiv oder aus Sicht des Anzahlenden nach den für ihn erkennbaren Umständen zu bestimmen?

2. Sind die Mitgliedstaaten unter Berücksichtigung der zeitgleichen Entstehung des Steueranspruchs und des Rechts auf Vorsteuerabzug gemäß Art. 167 MwStSystRL und der ihnen nach Art. 185 Abs. 2 Unterabs. 2 und nach Art. 186 MwStSystRL zustehenden Regelungsbefugnisse berechtigt, die Berichtigung von Steuer und Vorsteuerabzug gleichermaßen von einer Rückzahlung der Anzahlung abhängig zu machen?

3. Muss das für den Anzahlenden zuständige FA dem Anzahlenden die Umsatzsteuer erstatten, wenn er vom Anzahlungsempfänger die Anzahlung nicht zurückerhalten kann? Falls ja, muss dies im Festsetzungsverfahren erfolgen oder reicht hierfür ein gesondertes Billigkeitsverfahren aus?

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2016:VE.210916.VR29.15.0

Fundstelle(n):
BB 2017 S. 21 Nr. 1
BB 2017 S. 292 Nr. 6
BBK-Kurznachricht Nr. 3/2017 S. 102
BFH/NV 2017 S. 243 Nr. 2
BFH/PR 2017 S. 90 Nr. 3
DB 2016 S. 7 Nr. 51
DB 2017 S. 106 Nr. 3
DStR 2016 S. 10 Nr. 51
DStR 2017 S. 27 Nr. 1
DStRE 2017 S. 117 Nr. 2
HFR 2017 S. 243 Nr. 3
NWB-Eilnachricht Nr. 52/2016 S. 3916
StuB-Bilanzreport Nr. 2/2017 S. 85
UR 2017 S. 66 Nr. 2
UStB 2017 S. 34 Nr. 2
Ubg 2017 S. 58 Nr. 1
LAAAF-89053

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank