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FG Köln Beschluss v. - 3 V 593/16 EFG 2017 S. 6 Nr. 1

Gesetze: AO § 284 Abs 8, FGO § 69 Abs 2, Abs 3, ZPO § 802g, AO § 258

Vorläufiger Rechtsschutz

Erzwingungshaft, Vermögensauskunft, Haftbefehl

Leitsatz

Vorläufiger Rechtsschutz gegen einen Antrag des Finanzamtes auf Haftanordnung zur Erzwingung einer Vermögensauskunft kann auch dann noch gewährt werden, wenn das Amtsgericht bereits einen Haftbefehl erlassen hat.

Fundstelle(n):
EFG 2017 S. 6 Nr. 1
PStR 2017 S. 32 Nr. 2
OAAAF-89266

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