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Umsatzsteuer-Anwendungserlass; Änderungen zum (Einarbeitung von Rechtsprechung und redaktionelle Änderungen)
Der Umsatzsteuer-Anwendungserlass berücksichtigt zum Teil noch nicht die seit dem , BStBl 2015 I S. 1067, ergangene Rechtsprechung, soweit diese im Bundessteuerblatt II veröffentlicht worden ist. Außerdem enthält der Umsatzsteuer-Anwendungserlass in gewissem Umfang redaktionelle Unschärfen, die beseitigt werden müssen. Da dieses Schreiben somit lediglich redaktionelle Änderungen des UStAE ohne materiell-rechtliche Auswirkungen beinhaltet, bedarf es keiner Anwendungsregelung.
I. Änderung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird der Umsatzsteuer-Anwendungserlass vom , BStBl 2010 I S. 846, der zuletzt durch das , BStBl 2016 I Seite 1451, geändert worden ist, wie folgt geändert:
Im Inhaltsverzeichnis wird in den Angaben zu den Abschnitten 18.6, 18.7 und 18a.1 jeweils das Wort „Übermittlung” durch das Wort „Abgabe” ersetzt.
Das Abkürzungsverzeichnis wird wie folgt geändert:
Die Angabe „gVV = Gemeinschaftliches/gemeinsames Versandverfahren” wird durch die Angabe „gVV = gemeinsames Versandverfahren” ersetzt.
Die Anga...