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BSG Urteil v. - B 10 EG 4/15 R

Gesetze: § 2b Abs 3 S 1 BEEG, § 2b Abs 1 S 1 BEEG, § 2b Abs 1 S 2 Nr 1 BEEG vom , § 2c BEEG, § 2d Abs 1 BEEG, § 2 Abs 8 BEEG vom , § 4a Abs 1 S 2 Nr 3 S 1 EStG, Art 3 Abs 1 GG

Elterngeld - Einkommensermittlung - vorgeburtliche Einkünfte - Mischeinkommen aus nichtselbstständiger und selbstständiger Tätigkeit - Bemessungszeitraum - Maßgeblichkeit des letzten steuerlichen Veranlagungszeitraums vor der Geburt - Verwaltungsvereinfachung - geringe Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit - erheblich niedrigeres Elterngeld - kein Härtefall - Verfassungsrecht - Gleichheitssatz - Typisierungsbefugnis des Gesetzgebers

Leitsatz

Bei Mischeinkünften aus nichtselbstständiger und selbstständiger Erwerbstätigkeit vor der Geburt des Kindes ist grundsätzlich der letzte steuerliche Veranlagungszeitraum vor der Geburt als Bemessungszeitraum für die Berechnung des Elterngelds zugrunde zu legen (Fortführung von = SozR 4-7837 § 2b Nr 1).

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2016:271016UB10EG415R0

Fundstelle(n):
DStR 2017 S. 15 Nr. 6
DStR 2017 S. 1938 Nr. 36
NJW 2017 S. 10 Nr. 15
NJW 2017 S. 1342 Nr. 18
EAAAF-89320

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