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LSG Baden-Württemberg Beschluss v. - L 4 P 1596/16

Gesetze: SGG § 64; SGG § 151

Leitsatz

Leitsatz:

Sendet ein Empfänger, dem ein Urteil gegen Empfangsbekenntnis zugestellt werden darf, das Empfangsbekenntnis nicht zurück, hat das Berufungsgericht sich im Wege des Freibeweises die volle Überzeugung zu verschaffen, dass die Berufungsfrist eingehalten worden ist (hier verneint).

Fundstelle(n):
HAAAF-89478

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