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LSG Bayern Urteil v. - L 16 AS 373/16

Leitsatz

Leitsatz:

1. Die Rechtmäßigkeit einer Meldeaufforderung ist als Vorgabe für die Feststellung eines Meldeversäumnisses inzident zu überprüfen.

2. Die Aufforderung zur Meldung bei einer von der Agentur für Arbeit außerhalb ihrer Diensträume durchgeführten Berufsmesse ist rechtmäßig, wenn am Meldeort eine persönliche Kontaktaufnahme mit dem Beklagten im Interesse einen der im Gesetz geregelten Meldezwecke erfolgt.

Fundstelle(n):
JAAAF-89499

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