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LSG Bayern Beschluss v. - L 18 SO 123/16 RG

Leitsatz

Leitsatz:

Zulässigkeit der Gegenvorstellung ausnahmsweise bei grobem prozessualem Unrecht, das vom Betroffenen geltend gemacht werden kann (§ 178a Abs. 2 S. 5 SGG analog).

Fundstelle(n):
CAAAF-89500

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