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BFH Beschluss v. - X B 91/16

Gesetze: EStG § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa, BGB § 844 Abs. 2, SGB 6 § 46, SGB 10 § 116, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1

Steuerbarkeit einer Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung trotz abstrakter Unterhaltsersatzfunktion

Leitsatz

1. Eine Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung ist auch dann steuerbar, wenn der Tod des rentenversicherten Ehegatten auf einer Straftat beruht und der Täter den Hinterbliebenen gemäß § 844 Abs. 2 BGB zum Ersatz weggefallener Unterhaltsansprüche verpflichtet ist, dieser Ersatzanspruch aber nicht realisiert werden kann .

2. Die Rechtsfrage, ob eine Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung auch dann steuerbar ist, wenn es dem Rentenversicherungsträger gelingt, von derjenigen Person, die den Tod des Versicherten durch eine Straftat verursacht hat, aufgrund des gesetzlichen Forderungsübergangs nach § 116 SGB X in vollem Umfang Ersatz zu erlangen, hat grundsätzliche Bedeutung .

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2016:B.051216.XB91.16.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2017 S. 287 Nr. 3
BAAAF-89535

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