Altersvorsorgezulage bei nachversicherten ehemaligen Beamten - Wahlrecht des Steuerpflichtigen bei Begehren einer steuerrechtlichen Vergünstigung
Leitsatz
1. Eine Beamtin auf Widerruf, die im Beitragsjahr aus dem Beamtenverhältnis ausscheidet, kann jedenfalls bei kurzfristiger Nachversicherung Altersvorsorgezulage als Pflichtversicherte erhalten, ohne dass die Erteilung einer Einwilligung in die Übermittlung von Besoldungsdaten erforderlich ist .
2. Ein Steuerpflichtiger, der eine bestimmte steuerrechtliche Vergünstigung begehrt, die in mehreren nebeneinander stehenden gesetzlichen Tatbeständen als Rechtsfolge vorgesehen ist, kann sich auf denjenigen Tatbestand berufen, der die für ihn günstigeren Voraussetzungen enthält .
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BFH:2016:U.240816.XR3.15.0
Fundstelle(n): BFH/NV 2017 S. 270 Nr. 3 HFR 2017 S. 293 Nr. 4 VAAAF-89537