Bestimmung des Teilwerts und voraussichtlich dauernde Wertminderung bei unbebauten Grundstücken; Feststellungslast für den Eintritt und die voraussichtliche Dauerhaftigkeit einer Wertminderung liegt beim Steuerpflichtigen
Leitsatz
1. Gewährt eine Gemeinde Grundstückserwerbern ansiedlungspolitisch bedingte Vorzugspreise, beeinflussen diese den Teilwert vergleichbarer Grundstücke nur dann, wenn die Gemeinde mit den Vorzugspreisen den örtlichen Grundstücksmarkt so stark bestimmt, dass auch andere Eigentümer ihre Grundstücke nicht teurer verkaufen können (Anschluss an , BFHE 176, 340, BStBl II 1995, 309) .
2. Eine voraussichtlich dauernde Wertminderung ist in Bezug auf ein unbebautes Grundstück anzunehmen, wenn aus Sicht des Bilanzstichtags mehr Gründe für als gegen ein Andauern der Wertminderung sprechen. Eine allgemeingültige Frist für die erforderliche Dauer der Wertminderung gibt es hier nicht .
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BFH:2016:U.210916.XR58.14.0
Fundstelle(n): BB 2018 S. 46 Nr. 1 BFH/NV 2017 S. 275 Nr. 3 EStB 2017 S. 62 Nr. 2 KÖSDI 2017 S. 20233 Nr. 4 StuB-Bilanzreport Nr. 2/2017 S. 78 FAAAF-89538