Erhöhte Investitionszulage für KMU bei Übergang des Wirtschaftsguts in ein verbundenes Unternehmen
Leitsatz
1. Die im InvZulG verwendete Begriffsdefinition für KMU ist europarechtlich zu interpretieren (Senatsurteil vom III R 30/11, BFHE 246, 477, BStBl II 2015, 157, Rz 25) .
2. Bei der Prüfung, ob ein verbundenes Unternehmen nach Art. 3 des Anhangs zur KMU-Empfehlung die Schwellenwerte eines KMU überschreitet, werden die Kennzahlen für Mitarbeiter und Finanzen zu 100 Prozent und nicht nur anteilig nach Maßgabe der Beteiligungshöhe hinzugerechnet (Senatsurteil vom III R 48/13, BFHE 249, 565, BStBl II 2015, 782, Rz 28) .