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BFH Beschluss v. - IV B 119/15

Gesetze: § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 1 FGO, § 4 Abs 1 EStG 2009, § 5a Abs 4 S 3 Nr 2 EStG 2009, § 38 InsO, § 55 Abs 1 Nr 1 InsO, EStG VZ 2013, § 16 GewStG 2002, § 7 S 1 GewStG 2002, GewStG VZ 2013, § 115 Abs 2 Nr 1 FGO

Gewerbesteuer als sonstige Masseverbindlichkeit bei Veräußerung eines Containerschiffs durch den Insolvenzverwalter; Übertragung der zur Einkommensteuer ergangenen Rechtsprechung auf die Gewerbesteuer

Leitsatz

1. Die Einkommensteuerschuld, die aus der Verwertung, hier Veräußerung, des zur Insolvenzmasse (und zum Betriebsvermögen) gehörenden Containerschiffs resultiert, ist nach der Rechtsprechung als sonstige Masseverbindlichkeit i.S. des § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO zu qualifizieren. Diese Rechtsprechung gilt gleichermaßen für die durch die Veräußerung ausgelöste Gewerbesteuerschuld .

2. Masseverbindlichkeit ist auch die Gewerbesteuerschuld, die auf der veräußerungsbedingten Hinzurechnung des Unterschiedsbetrags gemäß § 5a Abs. 4 Satz 3 Nr. 2 EStG beruht .

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2016:B.271016.IVB119.15.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2017 S. 320 Nr. 3
StuB-Bilanzreport Nr. 3/2017 S. 126
QAAAF-89543

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