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BFH Urteil v. - V R 36/14

Gesetze: § 15 Abs 1 S 1 Nr 1 UStG 1993, § 169 AO, § 173 Abs 2 AO, § 14 Abs 1 S 2 Nr 1 UStG 1993, § 14 Abs 5 UStG 1993, § 2 Abs 1 UStG 1993, § 41 Abs 2 AO

Zur Versagung des Vorsteuerabzugs aus Gutschriften, weil in der Gutschrift nicht der leistende Unternehmer genannt wird - "Strohmann" als leistender Unternehmer

Leitsatz

1. Auch ein "Strohmann" kann leistender Unternehmer sein, sofern er aus dem der Leistung zugrunde liegenden Rechtsverhältnis berechtigt und verpflichtet wird .

2. Unbeachtlich ist dagegen das nur zum Schein abgeschlossene, vorgeschobene Strohmanngeschäft .

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2016:U.201016.VR36.14.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2017 S. 327 Nr. 3
KAAAF-89545

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