Verfassungsmäßigkeit der Entfernungspauschale; teilweise inhaltsgleich mit ; mündliche Verhandlung kann bei Abwesenheit der Beteiligten unter Wahrung der Hinweispflicht des § 91 Abs. 2 FGO durchgeführt werden; erheblicher Grund für eine Terminsverlegung
Leitsatz
1. Es begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, dass durch die Entfernungspauschale sämtliche gewöhnlichen wie außergewöhnlichen Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte abgegolten werden.
2. Insbesondere ist in dem Umstand, dass der Gesetzgeber Benutzer öffentlicher Verkehrsmittel von der abzugsbeschränkenden Wirkung der Entfernungspauschale ausgenommen hat, kein Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) zu erblicken.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BFH:2016:B.151116.VIR48.15.0
Fundstelle(n): BFH/NV 2017 S. 284 Nr. 3 OAAAF-89548