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BFH Beschluss v. - VIII B 7/16

Gesetze: EStG § 32d Abs. 2 Nr. 3, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1

Auslegung einer elektronisch übermittelten Einkommensteuererklärung zur Antragstellung gemäß § 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG

Leitsatz

Ob die Angaben des Steuerpflichtigen in einer elektronisch übermittelten Einkommensteuererklärung zur Antragstellung gemäß § 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG unter bestimmten Umständen als Antragstellung für mehrere Beteiligungen des Steuerpflichtigen zu verstehen ist, betrifft keine abstrakt klärbare Rechtsfrage, sondern eine vom FG zu treffende tatsächliche Feststellung.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2016:B.021116.VIIIB7.16.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2017 S. 290 Nr. 3
FAAAF-89551

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