Bestreiten des Zugangszeitpunkts - Darlegungslast - elektronische Aktenführung des Bevollmächtigten - Beweisvorsorge durch Einscannen von Briefumschlägen
Leitsatz
1. Es ist höchstrichterlich geklärt und damit nicht mehr von grundsätzlicher Bedeutung, dass nicht jedes beliebige Bestreiten des Zugangszeitpunkts die Zugangsfiktion des § 122 Abs. 2 AO außer Kraft setzt, sondern der Empfänger vielmehr substantiiert Tatsachen vortragen muss, die schlüssig auf den verspäteten Zugang hindeuten und damit Zweifel an der Zugangsvermutung begründen .
2. Dies gilt auch für einen Bevollmächtigten, der seine Akten nur noch elektronisch führt .
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BFH:2016:B.231116.IXB54.16.0
Fundstelle(n): AO-StB 2017 S. 79 Nr. 3 BFH/NV 2017 S. 264 Nr. 3 PAAAF-89552