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BFH Beschluss v. - IX B 54/16

Gesetze: § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 122 Abs 2 Nr 1 AO

Bestreiten des Zugangszeitpunkts - Darlegungslast - elektronische Aktenführung des Bevollmächtigten - Beweisvorsorge durch Einscannen von Briefumschlägen

Leitsatz

1. Es ist höchstrichterlich geklärt und damit nicht mehr von grundsätzlicher Bedeutung, dass nicht jedes beliebige Bestreiten des Zugangszeitpunkts die Zugangsfiktion des § 122 Abs. 2 AO außer Kraft setzt, sondern der Empfänger vielmehr substantiiert Tatsachen vortragen muss, die schlüssig auf den verspäteten Zugang hindeuten und damit Zweifel an der Zugangsvermutung begründen .

2. Dies gilt auch für einen Bevollmächtigten, der seine Akten nur noch elektronisch führt .

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2016:B.231116.IXB54.16.0

Fundstelle(n):
AO-StB 2017 S. 79 Nr. 3
BFH/NV 2017 S. 264 Nr. 3
PAAAF-89552

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