Veräußerung von Kapitalgesellschaftsanteilen - Veräußerung zum Preis von 0 € zwischen einander nahe stehenden Personen - Feststellung der Wertlosigkeit eines Anteils durch das FG
Leitsatz
Haben die Parteien eines Anteilsübertragungsvertrags eine Veräußerung vereinbart und die Gegenleistung im Vertrag mit 0 € festgelegt, so ergibt sich daraus, dass sie aus ihrer Sicht, d.h. subjektiv, übereinstimmend dem übertragenen Geschäftsanteil keinen Wert beigemessen haben. Liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass die Beteiligten diese Vereinbarung nur zum Schein geschlossen haben, besteht für die davon abweichende Annahme einer subjektiven Bewertung mit einem höheren Wert als 0 € ungeachtet der persönlichen Motive für die Übertragung und die Übernahme des Übertragungsgegenstands durch den Erwerber kein Raum .
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BFH:2016:U.030816.IXR23.15.0
Fundstelle(n): BFH/NV 2017 S. 289 Nr. 3 DStZ 2017 S. 186 Nr. 6 ErbStB 2017 S. 62 Nr. 3 GmbH-StB 2017 S. 38 Nr. 2 GmbHR 2017 S. 156 Nr. 3 KÖSDI 2017 S. 20196 Nr. 3 JAAAF-89554