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BAG Urteil v. - 5 AZR 167/16

Gesetze: § 3 Abs 1 S 1 Halbs 2 EntgFG, § 11 MuSchG

In-vitro-Fertilisation - Entgeltfortzahlung - Mutterschutzlohn

Leitsatz

1. Bezugspunkt des anspruchsausschließenden Verschuldens iSv. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 2 EFZG (juris: EntgFG) ist das Interesse des Arbeitnehmers, seine Gesundheit zu erhalten und zur Arbeitsunfähigkeit führende Erkrankungen zu vermeiden.

2. Die Erfüllung eines Kinderwunsches betrifft die individuelle Lebensgestaltung des Arbeitnehmers und nicht das nach § 3 Abs. 1 Satz 1 EFZG (juris: EntgFG) vom Arbeitgeber, als gesetzlicher Ausgestaltung seiner Fürsorgepflicht, zeitlich begrenzt zu tragende allgemeine Krankheitsrisiko.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BAG:2016:261016.U.5AZR167.16.0

Fundstelle(n):
BB 2017 S. 116 Nr. 3
DB 2017 S. 9 Nr. 1
NJW 2017 S. 1129 Nr. 15
TAAAF-89730

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