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BGH Urteil v. - XI ZR 387/15

Gesetze: § 305c Abs 2 BGB, § 307 Abs 1 S 1 BGB, § 307 Abs 2 Nr 1 BGB, § 307 Abs 3 S 1 BGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Kreditinstituts: Wirksamkeit einer Klausel über die Berechnung eines Entgelts für geduldete Überziehungen des Girokontos

Leitsatz

Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Kreditinstituts, nach denen für geduldete Überziehungen eines Girokontos ein Entgelt von 2,95 € pro Monat berechnet wird, wenn die angefallenen Sollzinsen diesen Betrag nicht übersteigen, und Sollzinsen in diesem Fall nicht in Rechnung gestellt werden, unterliegen nach § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB der richterlichen Inhaltskontrolle und sind im Bankverkehr mit Verbrauchern gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2016:251016UXIZR387.15.0

Fundstelle(n):
DB 2017 S. 721 Nr. 13
DB 2017 S. 8 Nr. 1
NJW 2017 S. 1022 Nr. 14
WM 2017 S. 84 Nr. 2
ZIP 2017 S. 170 Nr. 4
OAAAF-89749

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