Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Maßgebliche Tätigkeit für die Beurteilung einer Berufsunfähigkeit; Folgen der Beendigung einer leidensbedingt aufgenommenen Vergleichstätigkeit
Leitsatz
1. Für die Beurteilung der Berufsunfähigkeit bleibt auch dann die zuletzt in gesunden Tagen ausgeübte Tätigkeit maßgebend, wenn der Versicherte nach dem erstmaligen Eintritt des Versicherungsfalles zunächst einer leidensbedingt eingeschränkten Tätigkeit nachging.
2. Bei Vereinbarung einer konkreten Verweisungsmöglichkeit begründet die Beendigung der Vergleichstätigkeit erneut eine Leistungspflicht des Versicherers, wenn der Versicherte aus gesundheitlichen Gründen unverändert außerstande ist, der in gesunden Tagen ausgeübten Tätigkeit nachzugehen.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BGH:2016:141216UIVZR527.15.0
Fundstelle(n): NJW 2017 S. 1620 Nr. 22 NJW 2017 S. 9 Nr. 4 ZAAAF-89754