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BGH Urteil v. - I ZR 107/14

Gesetze: § 3a UWG vom , § 4 Nr 11 UWG vom , § 2 Abs 1 RDG, § 3 RDG, § 5 Abs 1 RDG, § 59 Abs 3 VVG

Wettbewerbsverstoß: Schadensregulierende Tätigkeit des Versicherungsmaklers im Auftrag des Versicherers; Begriff der Rechtsdienstleistung - Schadensregulierung durch Versicherungsmakler

Leitsatz

Schadensregulierung durch Versicherungsmakler

1. Die Schadensregulierung im Auftrag des Versicherers gehört im Regelfall nicht als Nebenleistung zum Berufs- oder Tätigkeitsbild des Versicherungsmaklers.

2. Der Begriff der Rechtsdienstleistung in § 2 Abs. 1 RDG erfasst jede konkrete Subsumtion eines Sachverhalts unter die maßgeblichen rechtlichen Bestimmungen, die über eine bloß schematische Anwendung von Rechtsnormen ohne weitere rechtliche Prüfung hinausgeht; ob es sich um eine einfache oder schwierige Rechtsfrage handelt, ist dabei unerheblich.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2016:140116UIZR107.14.0

Fundstelle(n):
DStRE 2017 S. 379 Nr. 6
DAAAF-89757

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