Wettbewerbsverstoß: Schadensregulierende Tätigkeit des Versicherungsmaklers im Auftrag des Versicherers; Begriff der Rechtsdienstleistung - Schadensregulierung durch Versicherungsmakler
Leitsatz
Schadensregulierung durch Versicherungsmakler
1. Die Schadensregulierung im Auftrag des Versicherers gehört im Regelfall nicht als Nebenleistung zum Berufs- oder Tätigkeitsbild des Versicherungsmaklers.
2. Der Begriff der Rechtsdienstleistung in § 2 Abs. 1 RDG erfasst jede konkrete Subsumtion eines Sachverhalts unter die maßgeblichen rechtlichen Bestimmungen, die über eine bloß schematische Anwendung von Rechtsnormen ohne weitere rechtliche Prüfung hinausgeht; ob es sich um eine einfache oder schwierige Rechtsfrage handelt, ist dabei unerheblich.
Tatbestand
ECLI Nummer: ECLI:DE:BGH:2016:140116UIZR107.14.0
Fundstelle(n): DStRE 2017 S. 379 Nr. 6 DAAAF-89757