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BGH Urteil v. - II ZR 120/15

Gesetze: § 235 HGB

Auflösung einer atypischen stillen Gesellschaft: Pflicht der stillen Gesellschafter zur Rückzahlung der ihnen zugeflossenen gewinnunabhängigen Ausschüttungen

Leitsatz

Wird eine (hier: mehrgliedrige atypisch) stille Gesellschaft aufgelöst, sind die stillen Gesellschafter zur Rückzahlung der ihnen zugeflossenen gewinnunabhängigen Ausschüttungen an den Geschäftsinhaber verpflichtet, wenn dieser Rückzahlungsanspruch im Gesellschaftsvertrag geregelt ist.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2016:200916UIIZR120.15.0

Fundstelle(n):
NJW-RR 2017 S. 92 Nr. 2
NAAAF-89758

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