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BGH Urteil v. - VI ZR 250/13

Gesetze: § 823 Abs 1 BGB, § 823 Abs 2 BGB, Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 5 Abs 1 GG, Art 8 Abs 1 MRK, Art 10 MRK, § 185 StGB, §§ 185ff StGB

Eingriff in das Persönlichkeitsrecht eines Journalisten: Abgrenzung von Verdachtsberichterstattung und Meinungsäußerung; Unterscheidung zwischen Werturteilen und Tatsachenbehauptungen und zwischen echten und rhetorischen Fragen; Kritik an journalistischer Arbeit

Leitsatz

1. Zur Abgrenzung von Verdachtsberichterstattung und Meinungsäußerung.

2. Zur zulässigen Kritik an journalistischer Arbeit.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2016:270916UVIZR250.13.0

Fundstelle(n):
NJW 2017 S. 482 Nr. 7
WAAAF-90052

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