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BFH Urteil v. - X R 1/14

Gesetze: § 129 AO, § 173 Abs 1 Nr 2 AO, § 10 Abs 1 Nr 2 Buchst a EStG 2002, EStG VZ 2006, EStG VZ 2007, EStG VZ 2008, § 88 AO

Keine Berichtigungsmöglichkeit bei fehlerhafter Eintragung von Beiträgen an Versorgungswerke

Leitsatz

1. Wird eine Eintragung in einem Steuererklärungsformular in einer falschen Zeile vorgenommen, so kommt eine offenbare Unrichtigkeit nach § 129 AO nur in Betracht, wenn ein Rechtsfehler ausgeschlossen ist .

2. Eine Änderung gemäß § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO scheidet aus, wenn dem Steuerpflichtigen grobes Verschulden zuzurechnen ist, sei es bei der Erstellung der Steuererklärung, sei es bei der Prüfung des Steuerbescheids .

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2016:U.261016.XR1.14.0

Fundstelle(n):
AO-StB 2017 S. 69 Nr. 3
BFH/NV 2017 S. 257 Nr. 3
PAAAF-90183

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