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BFH Urteil v. - I R 65/14

Gesetze: AO § 163, AO § 5, KStG § 8b Abs. 2 Satz 3, KStG § 8b Abs. 2 Satz 4, EStG § 10d Abs. 2

Abweichende Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen; kein Verstoß der sog. Mindestbesteuerung in ihrer Grundkonzeption gegen Verfassungsrecht

Leitsatz

Es besteht keine Ermessensreduzierung auf Null für eine abweichende Steuerfestsetzung aus sachlichen Billigkeitsgründen, wenn sich die Mindestbesteuerung aus dem Zusammenspiel einer früheren steuerwirksamen Teilwertberichtigung und der deshalb nach § 8b Abs. 2 Satz 4 KStG bei der Einkommensermittlung zu berücksichtigenden Teilwertaufholung ergibt.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2016:U.210916.IR65.14.0

Fundstelle(n):
AG 2017 S. 243 Nr. 7
BFH/NV 2017 S. 267 Nr. 3
GmbH-StB 2017 S. 67 Nr. 3
GmbHR 2017 S. 204 Nr. 4
StuB-Bilanzreport Nr. 3/2017 S. 125
TAAAF-90186

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