Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH Beschluss v. - V B 72/16

Gesetze: FGO § 96 Abs. 1, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3, FGO § 116 Abs. 6, UStG § 6a Abs. 3, UStG § 6a Abs. 4, UStDV § 17c Abs. 1

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer für die Steuerfreiheit von Bedeutung

Leitsatz

1. Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ist keine materiellrechtliche Voraussetzung der innergemeinschaftlichen Lieferung, sie erlangt aber Bedeutung für die Steuerfreiheit aufgrund des Beleg- und Buchnachweises sowie für die Steuerfreiheit aufgrund Vertrauensschutzes.

2. Soweit die Steuerfreiheit aufgrund Vertrauensschutzes u.a. voraussetzt, dass der Unternehmer den gesetzlichen Nachweispflichten ihrer Art nach nachgekommen ist, kommt es auf die formelle Vollständigkeit, nicht aber auf die inhaltliche Richtigkeit der Beleg- und Buchangaben an. Diese Verpflichtung erfüllt der Unternehmer u.a. durch Aufzeichnung einer im Zeitpunkt der Lieferung gültigen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Abnehmers.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2016:B.021116.VB72.16.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2017 S. 329 Nr. 3
NAAAF-90188

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank