Aufwendungen eines Kundendienstmonteurs für die Wege zwischen Wohnung und Betrieb des Arbeitgebers nach Dienstreisegrundsätzen als Werbungskosten abzugsfähig
Leitsatz
Ein Kundendienstmonteur, der arbeitstäglich mit seinem privaten PKW zum Betrieb des Arbeitgebers fährt, sich dort sowohl zu Beginn als auch zum Ende seiner Arbeitszeit jeweils zwischen 15 bis 20 Minuten aufhält und im Übrigen auf auswärtigen Baustellen tätig ist, die er mit einem auf dem Betriebsgelände stationierten Firmenfahrzeug anfährt, kann die Aufwendungen für die Wege zwischen seiner Wohnung und dem Betrieb des Arbeitgebers nach Dienstreisegrundsätzen als Werbungskosten berücksichtigen, weil der Kundendienstmonteur schwerpunktmäßig auswärts und nicht an einer regelmäßigen Arbeitsstätte i.S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG tätig ist.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BFH:2016:U.310816.VIR14.16.0
Fundstelle(n): BFH/NV 2017 S. 273 Nr. 3 HFR 2017 S. 201 Nr. 3 UAAAF-90190