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BFH Urteil v. - VI R 32/15

Gesetze: § 4 Abs 5 S 1 Nr 5 S 2 EStG 2009, § 9 Abs 1 S 1 EStG 2009, § 9 Abs 1 S 3 Nr 4 EStG 2009, § 9 Abs 5 EStG 2009, § 2 Abs 1 S 1 Nr 1 RKG HE, EStG VZ 2012

Regelmäßige Arbeitsstätte eines Polizeibeamten der Autobahnpolizei

Leitsatz

1. Ein Polizeibeamter der Autobahnpolizei verfügt in dem Revierkommissariat, das er arbeitstäglich höchstens eine Stunde aufsucht, um dort insbesondere seinen Dienstwagen für den Streifeneinsatzdienst zu übernehmen, nicht über eine regelmäßige Arbeitsstätte .

2. Das aus verschiedenen Autobahnabschnitten bestehende Einsatzgebiet eines Polizeibeamten der Autobahnpolizei im Streifeneinsatzdienst stellt keine großräumige (regelmäßige) Arbeitsstätte dar .

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2016:U.191016.VIR32.15.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2017 S. 281 Nr. 3
HFR 2017 S. 203 Nr. 3
NWB-Eilnachricht Nr. 3/2017 S. 162
EAAAF-90191

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