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BFH Beschluss v. - IX B 42/16

Gesetze: EStG § 9, EStG § 20 Abs. 1 Nr. 7, EStG § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7, EStG § 21, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2

Kursverluste bei Fremdwährungsdarlehen keine Werbungkosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

Leitsatz

Höhere Tilgungsbeiträge aufgrund von Kursverlusten bei Fremdwährungsdarlehen sind auch in Veranlagungszeiträumen ab 2009 bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung nicht als Werbungskosten abzugsfähig.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2016:B.231116.IXB42.16.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2017 S. 287 Nr. 3
EStB 2017 S. 63 Nr. 2
YAAAF-90193

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