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Finanzgericht Hamburg Beschluss v. - 3 K 24/16

Gesetze: FGO § 51, FGO § 76, FGO § 79, FGO § 86, ZPO § 42

FGO: Keine Befangenheit durch Justiz-Kontakte

Leitsatz

Richterliche gerichtsübergreifende Kontakte, Erkundigungen oder zeitliche Verfahrens-Abstimmungen begründen keine Befangenheitsbesorgnis, sondern können zur Vorbereitung der Verhandlung sachgerecht oder geboten sein.

Fundstelle(n):
HAAAF-90660

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