Benachteiligung wegen des Alters - Auswahlverfahren - Schadensersatz - Entschädigung - Stellenausschreibung - Vermutung der Benachteiligung - Rechtsmissbrauch
Tatbestand
Die Parteien streiten in der Revisionsinstanz noch darüber, ob die Beklagte verpflichtet ist, an den Kläger wegen eines Verstoßes gegen das Benachteiligungsverbot des AGG eine Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG sowie Schadensersatz nach § 15 Abs. 1 AGG zu zahlen.