(Sozialgerichtliches Verfahren - Beiladung Beteiligter bei Klagehäufung - Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Auszubildende - Teilnahme eines behinderten Kindes an einer Berufsvorbereitungsmaßnahme mit Internatsunterbringung - Unterkunftskostenanteil des Kindes in der Elternwohnung - Darlehen gem § 27 Abs 4 SGB 2 - Beschränkung der Minderjährigenhaftung)
Leitsatz
1. Wenn in einem Rechtsstreit von mehreren Klägern mehrere Ansprüche, die sich gegenseitig ausschließen, geltend gemacht werden, der beklagte Leistungsträger im Verhältnis zu einem der Kläger verurteilt wird und Revision einlegt, ist jeder Kläger Beteiligter des Revisionsverfahrens.
2. Bei der Gewährung eines Darlehens durch ein Jobcenter an Volljährige für Zeiten ihrer Minderjährigkeit ist die Beschränkung der Minderjährigenhaftung zu beachten.