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BFH Beschluss v. - X B 28/16

Gesetze: § 81 Abs 1 S 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO

Erfolgreiche Verfahrensrüge wegen Verletzung des Unmittelbarkeitsgrundsatzes

Leitsatz

Nach dem Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme (§ 81 Abs. 1 Satz 1 FGO) muss das Gericht die für die Entscheidung notwendigen Tatsachen in weitestmöglichem Umfang aus der Quelle selbst schöpfen, d.h. bei mehreren in Betracht kommenden Beweismitteln die Beweisaufnahme mit demjenigen Beweismittel durchführen, das ihm den unmittelbarsten Eindruck von dem streitigen Sachverhalt vermittelt.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2016:B.081116.XB28.16.0

Fundstelle(n):
AO-StB 2017 S. 80 Nr. 3
BFH/NV 2017 S. 307 Nr. 3
VAAAG-14783

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