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BFH Beschluss v. - X B 85/16

Gesetze: § 356 Abs 2 S 1 AO, § 357 Abs 1 S 1 AO, § 130 Abs 3 BGB, § 96 Abs 2 FGO, Art 103 Abs 1 GG, § 119 Nr 3 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO

Unrichtigkeit der Rechtsbehelfsbelehrung - Fristwahrung durch Eingang bei der Finanzbehörde - Rechtliches Gehör durch Rechtsbehelfsbelehrung gewahrt

Leitsatz

1. Es ist geklärt, dass die Rechtsbehelfsbelehrung richtig ist, wenn sie den Wortlaut des § 356 Abs. 1 AO wiederholt.   

2. Deshalb bedarf es dort keines Hinweises, dass die Rechtsbehelfsfrist nur durch Eingang bei der zuständigen Finanzbehörde gewahrt wird, nicht aber durch das Absenden des an diese Behörde gerichteten Einspruchs.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2016:B.101116.XB85.16.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2017 S. 261 Nr. 3
PAAAG-14785

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