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BAG Urteil v. - 6 AZR 620/15

Gesetze: § 1 TVG

Härtefallregelung nach dem TV UmBw

Tatbestand

Die Parteien streiten über das Zustandekommen einer Härtefallregelung nach § 11 des Tarifvertrags über sozialverträgliche Begleitmaßnahmen im Zusammenhang mit der Umgestaltung der Bundeswehr (TV UmBw) vom 18. Juli 2001 idF des Änderungstarifvertrags Nr. 3 vom 10. Dezember 2010 sowie über die Wirksamkeit einer Versetzung.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BAG:2016:171116.U.6AZR620.15.0

Fundstelle(n):
GAAAG-34779

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