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BVerwG Urteil v. - 5 C 55/15

Gesetze: § 47a S 1 BAföG, § 24 Abs 1 BAföG, § 24 Abs 3 BAföG, § 17 Abs 1 BAföG, § 17 Abs 2 BAföG, § 20 Abs 1 S 1 Nr 4 BAföG, § 249 BGB, § 251 BGB

Umfang des Ersatzanspruchs nach § 47a BAföG

Leitsatz

Die Pflicht zum Ersatz von Ausbildungsförderungsleistung nach § 47a Satz 1 BAföG erstreckt sich nicht auf den Teil der Leistung, der bei wahrheitsgemäßen und vollständigen Angaben gegenüber dem Auszubildenden hätte erbracht werden müssen.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BVerwG:2016:271016U5C55.15.0

Fundstelle(n):
NJW 2017 S. 1560 Nr. 21
NWB-Eilnachricht Nr. 22/2017 S. 1642
YAAAG-35103

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