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Oberste Finanzbehörden der Länder - S 0338 BStBl 2017 I S. 24

Vorläufige Festsetzung (§ 165 Absatz 1 AO) der Erbschaftsteuer (Schenkungsteuer)

vorläufige Feststellungen nach § 13a Absatz 1a ErbStG a. F. und nach § 13b Absatz 2a ErbStG a. F.

Das Gesetz zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des BGBl 2016 I S. 2464; BStBl 2016 I S. 1202) ist rückwirkend am in Kraft getreten. Es besteht somit kein Anlass mehr, Festsetzungen der Erbschaftsteuer (Schenkungsteuer) sowie Feststellungen nach § 13a Absatz 1a ErbStG a. F. und nach § 13b Absatz 2a ErbStG a. F. im Hinblick auf die durch (BStBl 2015 II S. 50) angeordnete Neuregelungsverpflichtung vorläufig durchzuführen.

Die gleich lautenden Erlasse vom (BStBl 2015 I S. 788) werden daher mit sofortiger Wirkung aufgehoben.

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