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Kurzinformation betr. Leasingsonderzahlung im Rahmen der Einnahmenüberschussrechnung bei Nutzungsänderungen des Leasinggegenstands in Folgejahren
Leasingsonderzahlungen stellen bei wirtschaftlicher Betrachtung vorausgezahlte Nutzungsentgelte dar (, BStBl. 1994 II S. 643, und H 11 „Leasing-Sonderzahlung” EStH 2015).
Im Falle der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG kann der Stpfl. bei entsprechender betrieblicher Nutzung des Leasinggegenstands eine Leasingsonderzahlung im Zeitpunkt der Zahlung nach § 11 Abs. 2 Satz 1 EStG grds. in voller Höhe als Betriebsausgabe abziehen. Lediglich eine Vertragslaufzeit von mehr als fünf Jahren würde hiervon abweichend eine gleichmäßige Verteilung der Sonderzahlung auf die betroffenen Jahre erfordern (§ 11 Abs. 2 Satz 3 EStG).
Insb. beim Kraftfahrzeug-Leasing sind Nutzungsänderungen in nachfolgenden Jahren denkbar. Dies würde zu unterschiedlichen Totalgewinnen dann führen, wenn beim sofortigen Betriebsausgabenabzug nur auf die Nutzung im Zahlungsjahr abgestellt würde.
Für den Betriebsausgabenabzug ist daher sowohl die Nutzung des Pkw im Jahr des Abflusses der Sonderzahlung als auch die zukünftige Nutzung innerhalb des gesamten Leasingzeitraums maßgeblich (vgl. auch , BStBl. 2010 II S. 805). Die Entscheidung über den Betriebsausgabenabzug nach § 11 Abs. 2 Satz 1 EStG fällt zwar zunächst nach den Nutzungsverhältnissen im Zahlungsjahr (kein Betriebsausgabenabzug bei eine...