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BGH Urteil v. - V ZR 266/14

Gesetze: Art 37 Abs 1 Nr 1 GemO BY, Art 38 Abs 1 GemO BY, § 894 BGB

Reichweite der Vertretungsmacht des ersten Bürgermeisters einer bayerischen Gemeinde im Außenverhältnis

Leitsatz

Die organschaftliche Vertretungsmacht des ersten Bürgermeisters einer bayerischen Gemeinde ist im Außenverhältnis allumfassend und unbeschränkt; infolgedessen wird die Gemeinde auch durch solche Rechtshandlungen des ersten Bürgermeisters berechtigt und verpflichtet, die dieser ohne die erforderliche Beschlussfassung des Gemeinderats vorgenommen hat.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2016:181116UVZR266.14.0

Fundstelle(n):
NJW 2017 S. 2412 Nr. 33
WM 2017 S. 256 Nr. 5
IAAAG-35344

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